Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von P-Consulting – Polnizky Handels GmbH


1. Allgemeine Bedingungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Polnizky Handels GmbH, in Folge kurz P-Consulting genannt, gelten ausschließlich die ABG´s von P-Consulting. Von diesen AGB´s abweichende oder diese AGB´s ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB´s berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten ist, zu ersetzen.


2. Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung erfolgt durch Eingang des vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gezeichneten Anmeldeformulars bei P-Consulting. Die Anmeldung ist verbindlich.

2.2. Mit Annahme der Anmeldung (Zusendung einer Auftragsbestätigung) durch P-Consulting kommt ein Ausstellungsvertrag zustande.


3. Standaufbau

Für den Standaufbau ist der Aussteller verantwortlich. Er hat sämtliche öffentlich-rechtliche Bestimmungen zu beachten. Die von P-Consulting bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind hierbei einzuhalten.


4. Zahlungsbedingungen

50% des Sponsorenbeitrages werden nach Einlangen der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, die weitere Zahlung  erfolgt nach Erhalt der zweiten Faktura unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn. Inventarmiete und Kosten für Zusatzausstattung sowie Standreinigungskosten werden nach Abschluss der Veranstaltung gesondert fakturiert. Die Zahlung hat jeweils prompt nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zu erfolgen.


5. Rücktritt und Storno

5.1. Der Rücktritt durch den Aussteller hat in Schriftform zu erfolgen.

5.2. Stornogebühren fallen wie folgt an: 50 % Storno bei Rücktritt nach schriftlicher Zusage. Bei Rücktritt im Veranstaltungsmonat und dem der Veranstaltung vorrausgehendem Monat wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % USt.


6. Verschiebung und Verlegung der Veranstaltung

Bei terminlicher Verschiebung oder/und örtlicher Verlegung der Veranstaltung aus einem nicht von P-Consulting zu vertretenden Grund oder aufgrund höherer Gewalt, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Ausstellers unverändert aufrecht.


7. Haftungsausschluss und Schadensersatzansprüche

P-Consulting übernimmt keine Verwahrungshaftung für das Ausstellungsgut und vom Aussteller selbst beigestellter Standeinrichtungen.Die Platz bzw. Standmiete enthält keine Versicherung. Ebenso übernimmt P-Consulting keinerlei Haftung für die von Ausstellern, Angestellten, Beauftragten oder Besuchern abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften ihrerseits für sämtliche Schäden, die durch sie selbst, ihre Angestellten oder Beauftragte bzw. durch ihre Ausstellungsgegenstände oder Einrichtungen an Personen, Sachen oder Gebäuden verursacht worden sind. P-Consulting ist schad – und klaglos zu halten. P-Consulting haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits-, oder sonstige Schäden von Ausstellern, Mitarbeitern, Beauftragten oder Besuchern, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Veranstaltung aus welchem Grund auch immer bestehen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens P-Consulting beruhen. P-Consulting haftet nicht für entgangenen Gewinn.


8. Ausstellungsbedingungen des Veranstalters

Vom  Veranstalter festgelegte Ausstellungsbedingungen sind einzuhalten. Die Bedingungen werden dem Aussteller von P-Consulting oder dem Veranstalter bekannt gegeben. Für alle Folgen, die durch die Nichteinhaltung entstehen, haftet der Aussteller selbst. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes keinerlei Transparente, Werbematerialien , Schilder etc. angebracht oder verteilt werden. Im Fall von unlauteren Wettbewerbsmethoden ist P-Consulting berechtigt einen Stand zu schließen. In diesem Fall ist die Herabsetzung des Sponsorenbetrages und sonstiger Kosten ausgeschlossen. Das Selbe gilt, wenn ein Stand geschlossen werden muss, weil der ordentliche Veranstaltungsablauf gestört wird. Beispiele hierfür sind Lärm, Schmutz, Staub, störende Gerüche etc. Über die Platzzuteilung entscheidet ausschließlich P-Consulting. Im Interesse der Veranstaltung kann P-Consulting abweichend von der im Vertrag vereinbarten Platzzuteilung Lage und Größe des Standes abändern. Verringert sich dadurch die Standmiete (insbesondere bei Änderung der Größe) so wird der Differenzbetrag rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen.


9. Veröffentlichung

P-Consulting ist berechtigt, Fotografien sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anzufertigen und zu veröffentlichen (Print Medien, TV und Internet). P-Consulting ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt Ihre Firmendaten zu verwerten.


10. Versicherung

Die Gebühren beinhalten keinen Versicherungsschutz. Der Abschluss sämtlicher Versicherungen wie z.B. Transportversicherungen, Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung obliegt dem Aussteller.


11. Pfandrecht

P-Consulting hat hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen gegen die Aussteller ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an den vom Aussteller bei der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es keiner Einleitung eines Gerichtsverfahrens. P-Consulting kann diese Gegenstände zu marktüblichen Preisen verwerten und den Erlös auf offene Forderungen anrechnen.


12. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Der Aussteller trägt die Verantwortung dafür, dass an seinem Stand sämtliche in Betracht kommende Bestimmungen, insbesondere wettbewerbs-, gewerbe-, bau-, und gesundheitsrechtliche, feuer- und sicherheitspolizeiliche Normen eingehalten werden.


13. Datenschutz

Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz: Der Aussteller stimmt der Verwendung der von im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten durch P-Consulting zu Marketingzwecken für Veranstaltungen zu. Die Ausstellerdaten dürfen für Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung an die Partnerunternehmen und Medienpartner von P-Consulting übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten.


Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz: Der Aussteller erklärt sich (gegen jederzeitigen Widerruf) einverstanden, in Zukunft von P-Consulting über Veranstaltungen informiert zu werden.


13. Mängelrügen, Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Mödling vereinbart.

 
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